Neuigkeiten von Honda

Neue Führerscheinregelung

Gute Nachrichten für alle Autofahrer: Wer den Führerschein der Klasse B besitzt, darf jetzt auch 125er-Zweiräder fahren. Eine geänderte Führerscheinrichtlinie macht dies unter bestimmten Voraussetzungen* möglich. Folgen Sie jetzt Ihrem Weg zur Freiheit – zum Beispiel mit dem eleganten Cityflitzer SH125i oder der agilen CB125R im sportlichen Naked-Bike-Stil der „Neo Sports Café“-Reihe. Beide Maschinen garantieren grenzenlose Fahrfreude.

Die Neuregelung zu B196 gilt in Deutschland für Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, die seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen, mindestens 25 Jahre alt sind und eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden absolviert haben. Im Führerschein wird die Berechtigung mit der Schlüsselzahl 196 dokumentiert. Mit der Schlüsselzahl 196 wird keine vollumfängliche Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Sie erlaubt nur das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Eine Erweiterung auf die Klasse A2 gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung ist damit nicht möglich. Im Ausland dürfen Leichtkrafträder mit dieser Berechtigung nicht geführt werden.

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